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   VG Mainz, 11.09.2020 - 1 L 530/20.MZ   

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https://dejure.org/2020,33135
VG Mainz, 11.09.2020 - 1 L 530/20.MZ (https://dejure.org/2020,33135)
VG Mainz, Entscheidung vom 11.09.2020 - 1 L 530/20.MZ (https://dejure.org/2020,33135)
VG Mainz, Entscheidung vom 11. September 2020 - 1 L 530/20.MZ (https://dejure.org/2020,33135)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 4 Nr 1 CoronaVV RP 10, § 4 Nr 2 CoronaVV RP 10, § 4 Nr 3 CoronaVV RP 10, § 12 ProstSchG, § 2 Abs 3 Nr 1 ProstSchG
    Betrieb einer Prostitutionsvermittlung während der Corona-Pandemie zulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Corona-Bekämpfungsverordnung: Prostitutionsvermittlung ist keine Prostitutionsstätte ...

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • VG München, 03.06.2020 - M 26 E 20.2218

    Öffnung eines Wellness-Betriebs trotz Corona-Beschränkungen

    Auszug aus VG Mainz, 11.09.2020 - 1 L 530/20
    Weiterhin kann der Antragstellerin auch nicht zugemutet werden, ihre Prostitutionsvermittlung auf Grundlage ihrer Rechtsauffassung zu betreiben und erst gegen eine etwaige künftige ordnungspolizeiliche Maßnahme oder einen Bußgeldbescheid Rechtsschutz zu ersuchen (vgl. VG München, Beschluss vom 3. Juni 2020 - M 26 E 20.2218 - juris, Rn. 21).

    Durch die fortdauernde Schließung entsteht der Antragstellerin ein täglich wachsender wirtschaftlicher Schaden (vgl. VG München, Beschluss vom 3. Juni 2020 - M 26 E 20.2218 - juris, Rn. 23).

    Es ist daher davon auszugehen, dass Rechtsschutz in der Hauptsache für die Antragstellerin zu spät kommen würde (vgl. VG München, Beschluss vom 3. Juni 2020 - M 26 E 20.2218 - juris, Rn. 23).

  • OVG Niedersachsen, 28.08.2020 - 13 MN 299/20

    Corona-Verordnung; Lovemobile; Prostitution; Prostitutionsstätte;

    Auszug aus VG Mainz, 11.09.2020 - 1 L 530/20
    Die hier vorliegende Situation ist auch nicht mit der fehlenden Antragsbefugnis in dem Fall zu vergleichen, dass die Unwirksamkeitserklärung einer Rechtsnorm begehrt wird, obwohl eine bestimmte Verhaltensweise gar nicht vom Regelungsumfang der Norm umfasst ist (vgl. Nds.OVG, Beschluss vom 28. August 2020 - 13 MN 299/20 -, juris, Rn. 10 ff.).

    Hierfür spricht vor allem die Einheitlichkeit der Rechtsordnung insbesondere bei bereichsspezifischen Regelungen (vgl. OVG RP, Beschluss vom 28. August 2020 - 6 B 10864/20.MZ - BA S. 4, Rn. 11; Nds.OVG, Beschluss vom 28. August 2020 - 13 MN 299/20 -, juris, Rn. 22).

    Er wird umgangssprachlich mit dem Begriff "Prostitutionsstätte" synonym verwendet, wobei bei einem Bordellbetrieb eher eine Vielzahl von Menschen zusammentreffen (vgl. Nds.OVG, Beschluss vom 28. August 2020 - 13 MN 299/20 -, juris, Rn. 24 m.w.N.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.08.2018 - 2 B 11007/18

    Einstweiliger Rechtsschutz auf Aufnahme in die Jahrgangsstufe 5 einer

    Auszug aus VG Mainz, 11.09.2020 - 1 L 530/20
    Hierzu kann sich der Antragsteller grundsätzlich aller Beweismittel einschließlich der Versicherung an Eides Statt bedienen (vgl. OVG RP, Beschluss vom 22. August 2018 - 2 B 11007/18 -, juris, Rn. 4 m.w.N.; Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 37. EL Juli 2019, § 123, Rn. 92a).

    Wird mit der begehrten Anordnung die Hauptsache ausnahmsweise (vgl. OVG RP, Beschluss vom 22. August 2018 - 2 B 11007/18 -, juris, Rn. 5) vorweggenommen, gelten allerdings gesteigerte Anforderungen an das Vorliegen eines Anordnungsanspruchs: Es muss ein hoher Grad der Wahrscheinlichkeit dafürsprechen, dass der mit der Hauptsache verfolgte Anspruch begründet ist.

    Überdies kommt eine Vorwegnahme der Hauptsache nur in Betracht, wenn ohne die begehrte Anordnung schwere und unzumutbare, später nicht wieder gut zu machende Nachteile entstünden, zu deren Beseitigung eine nachfolgende Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. hierzu OVG RP, Beschluss vom 22. August 2018 - 2 B 11007/18 -, juris, Rn. 5 m.w.N.; VG Mainz, Beschluss vom 8. Mai 2020 - 1 L 327/20.MZ -; VG Hamburg, Beschluss vom 27. April 2020 - 10 E 1784/20 -, BeckRS 2020, 7092, beck-online).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.08.2020 - 6 B 10864/20

    Tantra-Massagen nach der Corona-Bekämpfungsverordnung verboten

    Auszug aus VG Mainz, 11.09.2020 - 1 L 530/20
    Hierfür spricht vor allem die Einheitlichkeit der Rechtsordnung insbesondere bei bereichsspezifischen Regelungen (vgl. OVG RP, Beschluss vom 28. August 2020 - 6 B 10864/20.MZ - BA S. 4, Rn. 11; Nds.OVG, Beschluss vom 28. August 2020 - 13 MN 299/20 -, juris, Rn. 22).

    Angesichts des Umstandes, dass der Verordnungsgeber offensichtlich auf die Begriffsbestimmungen des Prostituiertenschutzgesetzes zurückgegriffen hat ("Prostitutionsstätte"; vgl. auch OVG RP, Beschluss vom 28. August 2020 - 6 B 10864/20.MZ - BA S. 4, Rn. 11), hätte es nahegelegen auch andere Formen des Prostitutionsgewerbes ausdrücklich in die Verbotsnorm des § 4 Nr. 3 der 10. CoBeLVO aufzunehmen, wenn eine Einbeziehung dieser Gewerbeformen beabsichtigt gewesen wäre.

  • BVerfG, 28.09.2009 - 1 BvR 1702/09

    Verfassungsbeschwerde im Verfahren "Schächten von Tieren " wegen Versagung von

    Auszug aus VG Mainz, 11.09.2020 - 1 L 530/20
    Die einstweilige Anordnung muss dann zur Abwendung wesentlicher Nachteile ergehen, da anderenfalls die Gefahr fortschreitender Rechtsvereitelung besteht, es sei denn, der Anordnung stünden sonst gewichtige Gründe entgegen (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 28. September 2009 - 1 BvR 1702/09 -, juris, Rn. 24).
  • VGH Hessen, 05.02.1993 - 7 TG 2479/92

    Erlaß einer Regelungsanordnung in schulrechtlichen Nichtversetzungssachen

    Auszug aus VG Mainz, 11.09.2020 - 1 L 530/20
    Ein besonderes Dringlichkeitsinteresse besteht, wenn es dem Antragsteller unter Berücksichtigung seiner Interessen sowie der öffentlichen Interessen und der Interessen Dritter nicht zumutbar ist, den Abschluss des Hauptsacheverfahrens abzuwarten (vgl. etwa HessVGH, Beschluss vom 5. Februar 1993 - 7 TG 2479/92 -, juris, Rn. 25; Kopp/Schenke, VwGO, 25. Aufl. 2019, § 123 Rn. 26).
  • OVG Niedersachsen, 12.03.2012 - 8 ME 159/11

    Stattgabe eines die Hauptsache vorwegnehmenden Antrags im einstweiligen

    Auszug aus VG Mainz, 11.09.2020 - 1 L 530/20
    Die Gefährdung der Existenzgrundlage stellt zwar in der Regel ein Indiz dafür da, dass ein schwerer und unzumutbarer, anders nicht abwendbarer Nachteil vorliegt, der eine Vorwegnahme der Hauptsache ausnahmsweise rechtfertigt (vgl. Nds.OVG, Beschluss vom 12. März 2012 - 8 ME 159/11 -, juris, Rn. 15; OVG RP, Urteil vom 7. Dezember 1995 - 1 B 13193/95 -, juris, Rn. 9).
  • VG Hamburg, 15.12.2010 - 15 E 894/10

    Rettungsdienst; fiktive Genehmigung; Verlängerung und Bestandsschutz;

    Auszug aus VG Mainz, 11.09.2020 - 1 L 530/20
    Denn auch schwere finanzielle Nachteile können unzumutbar sein und gerade dann, wenn sie nicht ohne weiteres ausgleichbar sind, auch eine die Hauptsache vorwegnehmende Entscheidung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zulassen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 23. Oktober 2006 - 22 CE 06.2601 -, juris, Rn. 14; VG Hamburg, Beschluss vom 15. Dezember 2010 - 15 E 894/10 -, juris, Rn. 137; a.A. VG Gießen, Beschluss vom 13. Februar 2006 - 10 G 115/06 -, juris, Rn. 16).
  • VG Gießen, 13.02.2006 - 10 G 115/06

    Genehmigung der Erhöhung von Stromtarifen in der Grundversorgung; kein

    Auszug aus VG Mainz, 11.09.2020 - 1 L 530/20
    Denn auch schwere finanzielle Nachteile können unzumutbar sein und gerade dann, wenn sie nicht ohne weiteres ausgleichbar sind, auch eine die Hauptsache vorwegnehmende Entscheidung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zulassen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 23. Oktober 2006 - 22 CE 06.2601 -, juris, Rn. 14; VG Hamburg, Beschluss vom 15. Dezember 2010 - 15 E 894/10 -, juris, Rn. 137; a.A. VG Gießen, Beschluss vom 13. Februar 2006 - 10 G 115/06 -, juris, Rn. 16).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.12.1995 - 1 B 13193/95

    Baurecht ; Einstweilige Anordnung ; Gestattung einer Nutzungsänderung

    Auszug aus VG Mainz, 11.09.2020 - 1 L 530/20
    Die Gefährdung der Existenzgrundlage stellt zwar in der Regel ein Indiz dafür da, dass ein schwerer und unzumutbarer, anders nicht abwendbarer Nachteil vorliegt, der eine Vorwegnahme der Hauptsache ausnahmsweise rechtfertigt (vgl. Nds.OVG, Beschluss vom 12. März 2012 - 8 ME 159/11 -, juris, Rn. 15; OVG RP, Urteil vom 7. Dezember 1995 - 1 B 13193/95 -, juris, Rn. 9).
  • VGH Bayern, 23.10.2006 - 22 CE 06.2601

    Tarifgenehmigung - Elektrizitätsversorgungsunternehmen - Tariferhöhung -

  • VG Hamburg, 27.04.2020 - 10 E 1784/20

    Erfolgloser Eilantrag gegen die die aus der Corona-Verordnung folgende

  • VG Mainz, 14.07.2020 - 1 L 445/20

    Coronabedingte Untersagung von Betrieben der erotischen Massage

  • BVerwG, 05.02.2018 - 1 B 132.17

    "Höherstufung"; Aufnahmebescheid; Aufnahmeverfahren; Auslegungsmethoden;

  • VG Stuttgart, 12.10.2023 - 4 K 4593/21

    Betrieb einer Table Dance-Bar ist keine Prostitutionsstätte

    Bei der Prostitutionsvermittlung gibt es im Gegensatz zur Prostitutionsstätte keine ortsfeste Anlage, in der die sexuellen Dienstleistungen erbracht werden, vielmehr finden diese an wechselnden Orten statt (VG Mainz, Beschluss vom 11. September 2020 - 1 L 530/20.MZ -, Rn. 28, juris).
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